Rehaberatung/Antrag
Sprechen Sie als erstes mit Ihrem (Kinder-)Arzt. Er entscheidet, ob eine Reha-Maßnahme für Ihr Kind sinnvoll ist. Wenn ja, wird er für Sie zwei Formulare ausfüllen und Ihnen mitgeben. Den „Befundbericht" und das Formular „Honorarabrechnung" von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Im Befundbericht wird die Diagnose genannt und es werden die daraus entstandenen Folgeerkrankungen beschrieben. Alternativ können Sie auch die Antragsformulare Ihrer Krankenkasse benutzen.
Wichtig: Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Rehaklinik. Falls Sie Ihr Kind gerne in unserer Klinik unterbringen möchten, muss der Arzt dies im Befundbericht ausdrücklich vermerken.
Antragsformulare Arzt der Deutschen Rentenversicherung
Für die Genehmigung einer Kinder-Reha müssen die Eltern ein vorgedrucktes Antragsformular der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausfüllen. Dieses reichen Sie zusammen mit den beiden Formularen, die Sie vom Arzt bekommen haben, bei der DRV ein. Alternativ können Sie auch die Antragsformulare Ihrer Krankenkasse nutzen, sprechen Sie dazu mit unserer Rehaberatung.
Wichtig: Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Rehaklinik. Wenn Sie Ihr Kind in unserer Klinik behandeln lassen wollen, muss dies im Antrag deutlich vermerkt sein.
Nachdem Sie den Antrag verschickt haben, erhalten Sie innerhalb weniger Wochen ein Antwortschreiben mit einer Bewilligung oder Ablehnung der Reha-Maßnahme. Im Falle einer Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.
Antragsformular Eltern der Deutschen Rentenversicherung
Sobald Ihre Versicherung die Reha-Maßnahme genehmigt hat, erhalten Sie von uns ein ausführliches Informationspaket mit Broschüren, Checklisten und weiteren Details.
Anschließend vereinbaren wir einen Termin für den Aufenthalt in unserer Klinik.
Wenn Sie mal nicht weiterwissen:
die Reha-Beratungsstelle der KJF
KJF Beratungsstellen
In Augsburg freut sich auf Ihren Anruf:Silke Siebenhüter
beratung@kjf-rehakliniken.de
Tel +49 (0) 821 2412-622
KJF-Beratungsstellen
In München freut sich auf Ihren Anruf:Elke Lutz
lutz.elke@kjf-rehakliniken.de
Tel +49 (0) 89 74647-215
Kinder bis zum 12. Geburtstag können begleitet werden, soweit keine medizinischen Einwände bestehen. Die Kosten für die Begleitperson werden von der Rentenversicherung bzw. der Krankenkasse übernommen.
In unserer Klinik wohnen Sie zusammen mit Ihrem Kind in einem geräumigen Zimmer. An den täglichen Mahlzeiten nehmen Sie gemeinsam teil.
In Ausnahmefällen – falls es medizinisch notwendig ist – kann auch für ältere Kinder eine Begleitung beantragt werden. Ihr Arzt muss dies in seinem Befundbericht begründen.
Ein Geschwisterkind bis zum 12. Geburtstag kann in die Klinik mitgenommen werden, wenn es andernfalls alleine und ohne Versorgung zu Hause bleiben müsste. Die Kosten für den Klinik-aufenthalt werden in diesem Fall ebenfalls von der Rentenversicherung oder Krankenkasse übernommen.
In diesem Fall müssen Sie ein weiteres Formular ausfüllen. Im „Antrag auf Haushaltshilfe" haben Sie zwei Wahlmöglichkeiten. Entweder übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Haushaltshilfe während der Reha-Zeit oder für die Unterbringung des Geschwisterkindes in der Klinik.
In diesem Sonderfall sollten Sie sich vor der Antragstellung beraten lassen.
Kinder nach dem 12. Geburtstag können nur begleitet werden, wenn dies medizinisch notwendig ist. Über die Begleitung des Kindes während der Rehabilitation entscheidet der Kostenträger.
Ihr Kind wird in altersgerechten Gruppen in Ein- oder Mehrbettzimmern untergebracht. So findet es schnell Anschluss und knüpft soziale Kontakte. Erfahrene Pädagogen und Betreuer kümmern sich bei uns liebevoll um jeden Patienten. An den Wochenenden und in der therapiefreien Zeit können Sie Ihr Kind natürlich besuchen.
Es kann vorkommen, dass die Versicherung Ihren Antrag ablehnt. In diesem Fall sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen.
Dafür gibt es kein vorgedrucktes Formular. Es genügt ein formloses Schreiben mit Ihrer Unterschrift.
Die Reha-Beratungsstelle der KJF hilft Ihnen bei der Formulierung gerne weiter.